Maschinenversicherung für stationäre Maschinen im Vergleich
In der stationären Maschinenversicherung kann der Versicherungsnehmer der Eigentümer, der Betreiber, der Leasinggeber, der Leasingnehmer, der Mieter, der Entleiher oder der Verwahrer einer Maschine sein.
Versichert gelten die im Versicherungsvertrag bezeichneten Maschinen und maschinelle Einrichtungen bzw. sonstige technische Anlagen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen v. Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Zerreißen infolge Fliehkraft, Überdrucks (nicht Explosion) oder Unterdrucks, Sturms, Frosts oder Eisgangs.
Über Zusatzdeckungen kann Versicherungsschutz für Daten, Datenträger, Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten beantragt werden.
Der Versicherungsbeginn ist mit Betriebsfertigkeit. Der Vertrag hat in der Regel eine Vertragsdauer von 1-5 Jahren.
Mehrkostendeckung
Über eine zusätzliche Mehrkosten Versicherung können bei dem Ausfall der versicherten Maschine Kosten für Überbrückungsmaßnahmen, z. B. durch Einsatz anderer oder gemieteter Maschinen, Anwendung anderer Fertigungsverfahren, für Bezug von Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung oder von Fertigfabrikaten oder für Fremdstrombezug mitversichert werden.
Maschinen- Betriebsunterbrechungs- Versicherung
Zudem kann entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten auch über die Maschinen- Betriebsunterbrechungs- Versicherung abgedeckt werden.