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Vergleich Elektronik Versicherung

In der Elektronik Versicherung kann der Versicherungsnehmer der Eigentümer, der Betreiber, der Leasinggeber, der Leasingnehmer, der Mieter, der Entleiher oder der Verwahrer einer Maschine sein.

Versichert gelten die Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik, sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte.

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen, insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage, Vandalismus, Vorsatz Dritter sowie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Überspannung, Induktion, Kurzschluß, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, höhere Gewalt.

Über Zusatzdeckungen kann Versicherungsschutz Daten, Datenträger, Software, Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Kosten für Gerüstgestellung, Bergungskosten oder Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfrachtkosten beantragt werden.

Mehrkostendeckung

Über eine zusätzliche Mehrkostendeckung können Zusatzkosten beim Ausfall, für Überbrückungsmaßnahmen, z. B. durch Einsatz anderer oder gemieteter Anlagen versichert werden.

Elektronik- Betriebsunterbrechungs- Versicherung

Zudem kann entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten auch über die Elektronik- Betriebsunterbrechungs- Versicherung abgedeckt werden.

 

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